Im Sinn von §§ 6, 13 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetz
werden folgende Änderungen der Ortsplanung Ettiswil öffentlich bekannt gemacht:
- Änderungen der Zonenpläne Siedlung und Landschaft
- Änderungen des Bau- und Zonenreglements
- Festlegung der Gefahrenzonen
- Änderungen Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan.
Die relevanten Unterlagen liegen während 30 Tagen,
vom 10. Februar bis 11. März 2010,
auf der Gemeindekanzlei Ettiswil, Surseestrasse 5, Ettiswil zur Einsicht auf.
Gegen die Änderungen der Zonenpläne und des Bau- und Zonenreglementes kann
während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ettiswil, Postfach, 6218 Ettiswil, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden
(Abgrenzung der Einsprachelegitimation siehe § 207 PBG).
Zum Erschliessungsrichtplan können sich alle Personen, Organisationen und Behörden
während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Ettiswil, Postfach, 6218 Ettiswil äussern. Zu den eingegangenen Meinungsäusserungen nimmt der Gemeinderat Stellung.