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Teilrevision Ortsplanung

Im Sinn von §§ 6, 13 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetz
werden folgende Änderungen der Ortsplanung Ettiswil öffentlich bekannt gemacht:
-    Änderungen der Zonenpläne Siedlung und Landschaft
-    Änderungen des Bau- und Zonenreglements
-    Festlegung der Gefahrenzonen
-    Änderungen Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan.

Die relevanten Unterlagen liegen während 30 Tagen,
vom 10. Februar bis 11. März 2010,
auf der Gemeindekanzlei Ettiswil, Surseestrasse 5, Ettiswil zur Einsicht auf.

Gegen die Änderungen der Zonenpläne und des Bau- und Zonenreglementes kann
während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ettiswil, Postfach, 6218 Ettiswil, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden
(Abgrenzung der Einsprachelegitimation siehe § 207 PBG).

Zum Erschliessungsrichtplan können sich alle Personen, Organisationen und Behörden
während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Ettiswil, Postfach, 6218 Ettiswil äussern. Zu den eingegangenen Meinungsäusserungen nimmt der Gemeinderat Stellung.







Publikation Einbürgerungsgesuch

Folgendes Ehepaar erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und möchte sich in Ettiswil einbürgern lassen:
  • Kodraj-Krasniqi Mark (geb. 1963) mit Ehefrau
  • Kodraj-Krasniqi Nusha (geb. 1963)

Folgende Einzelpersonen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und möchten sich in Ettiswil einbürgern lassen:

  • Kodraj Martin (geb. 1987)
  • Kodraj Marjan (geb. 1989)

Alle Stimmberechtigten von Ettiswil haben das Recht, während 60 Tagen zu dem publizierten Gesuch Stellung zu nehmen.

Die Eingabefrist läuft bis 1. April 2010.

Hinweise sind in schriftlicher Form an den Sachbearbeiter Einbürgerungskommission, Surseestrasse 5, 6218 Ettiswil oder an ein Mitglied der Einbürgerungskommission zu richten. Die Anonymität der Personen, die Hinweise machen, wird gewährleistet. Namenlose Stellungnahmen an die Kommission können nicht berücksichtigt werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.



Prämienverbilligung 2010

Haben Sie Ihr Prämienverbilligungs-Gesuch schon eingereicht?

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der
Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2010 einzureichen.
Bei verspäteter Einreichung wird ein möglicher Anspruch ab dem Folgemonat
des Einreichedatums geprüft und anteilmässig ausgerichtet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichkasse Luzern.




Mobile Ausgabe März 2010

Hier können Sie die aktuelle Ausgabe von
Mobile März 2010 runterladen.

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Im Archiv finden Sie alle Ausgaben.