Im Sinn von §§ 6, 13 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetz
werden folgende Änderungen der Ortsplanung Ettiswil öffentlich bekannt gemacht:
- Änderungen der Zonenpläne Bilacher, Chappelmatt, Reitzentrum (Feldmatt), Riedbrugg und Schnarzen
- Änderungen im Bau- und Zonenreglement
Die relevanten Unterlagen liegen während 30 Tagen,
vom 16. Januar bis 14. Februar 2012,
auf der Gemeindekanzlei Ettiswil, Surseestrasse 5, Ettiswil zur Einsicht auf.
Gegen die Änderungen der Zonenpläne und des Bau- und Zonenreglementes kann
während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ettiswil, Postfach, 6218 Ettiswil, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden
(Abgrenzung der Einsprachelegitimation siehe § 207 PBG).