Politik & Verwaltung

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle untersteht als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse.

Weitere Informationen sowie Merkblätter erhalten Sie bei der WAS Luzern.

Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erteilt die IV-Stelle des Kantons Luzern.

Kontakt

Surseestrasse 5, 6218 Ettiswil
Telefon: 041 984 13 20
Email: gemeindeverwaltung@ettiswil.ch
Webseite: https://www.was-luzern.ch/

Ansprechpartner

  • Elmar Stöckli
  • Leiter AHV-Zweigstelle
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Linda Steinger
  • AHV-Zweigstellenleiterin-Stv.
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Jana Muff
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • Abwesend Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-NM
  • E-Mail
  • Désirée Muri
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail

Nachrichten

Betreuung von Angehörigen

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

Ihre Angehörigen unterstützten und betreuen Sie regelmässig und unentgeltlich? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage und einen Gutschein für Entlastungsangebote. Eine Bedingung ist, dass Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Ausgleichskasse Luzern unter 041 209 01 58 oder via Homepage.

Betreuung von Angehörigen (PDF)
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