
Art der Grabstätten
- Erdbestattung
- Urnenbestattung
- Gemeinschaftsgrab
Gemeinschaftsgrab
Gemeinschaftsgrab wird die Urne des oder der Verstorbenen beigestzt. Es sind keine Grabunterhalts- und Pflegearbeiten zu leisten. Auf einer Steinplatte kann eine Inschrift auf Kosten der Angehörigen angebracht werden
Grabesruhe
- Kindergräber (1 bis 12 Jahre): 12 Jahre
- Erdbestattung: 20 Jahre
- Urnenbeisetzungen inkl. Gemeinschaftsgrab: 10 Jahre
Anordnung der Grabstätten
Die Gräber werden in Reihen angeordnet und erfolgen in fortlaufender Reihenfolge.
Kontakt
Surseestrasse 5, 6218 EttiswilTelefon: 041 984 13 25
Email: gemeindeverwaltung@ettiswil.ch
Ansprechpartner

- Urs Boog
- Friedhofverwalter
- Telefon: 041 984 13 25