Politik & Verwaltung

Gemeindekanzlei

Beglaubigungen

Wir erstellen Ihnen eine Beglaubigung von Unterschriften oder Fotokopien. Gerne dürfen Sie dafür einen Termin mit uns vereinbaren.

Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift ist vor der Urkundsperson auf dem Dokument anzubringen.

Beglaubigung Fotokopie (Echtheit von Kopien)
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Fotokopie wird anschliessend von der Gemeindeverwaltung gemacht.

Kontakt

Surseestrasse 5, 6218 Ettiswil
Telefon: 041 984 13 20
Email: gemeindeverwaltung@ettiswil.ch

Ansprechpartner

  • Elmar Stöckli
  • Gemeindeschreiber
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Linda Steinger
  • Verwaltungsfachfrau | Berufsbildnerin | Gemeindeschreiber-Stv.
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Jana Muff
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • Abwesend Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-NM
  • E-Mail
  • Samira Schwyzer
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Désirée Muri
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • Abwesend Montag
  • E-Mail
  • Nino Bucher
  • Lernender
  • E-Mail

Nachrichten

Reservation SBB-Tageskarten

Bis Ende Januar 2024 hat die Gemeinde Ettiswil eine Tageskarte pro Tag zur Verfügung. Die Tageskarten können wie bis anhin direkt über die Homepage reserviert werden. Für den Monat Januar 2024 können diese ausschliesslich telefonisch (041 984 13 20) oder per E-Mail (gemeindeverwaltung@ettiswil.ch) bei der Gemeindekanzlei reserviert werden. Über die Nachfolgelösung wird zu gegebener Zeit informiert.

Änderung SBB-Tageskarten

Bisher hatte die Gemeinde Ettiswil jeweils zwei Tageskarten pro Tag zur Verfügung. Ab Oktober 2023 bis Ende Januar 2024 ist nur noch eine Tageskarte verfügbar. Danach wird der Verkauf eingestellt.

Ab 2024 wird die Spartageskarte Gemeinde als Folgeangebot der heutigen Tageskarte angeboten. Detailliertere Informationen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.

Jodtabletten - Verteilung 2023 / 2024

Basisinformation
Die Verteilung der Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) ist eine vorsorgliche Massnahme des Bundes zum Schutz der Bevölkerung. Im Falle eines schweren Kernkraftwerkunfalls verhindern diese Tabletten, dass radioaktives Jod in die Schilddrüse aufgenommen wird. Die Tabletten sind für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörde eingenommen werden.

Verteilung 2023 / 2024
Die vorsorgliche Verteilung von Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) an die Bevölkerung umfasst die Gebiete 50 Kilometer um die Schweizer Kernkraftwerke (Beznau 1, Beznau 2, Gösgen, Leibstadt). Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2023 werden die Jodtabletten per Post an alle Haushalte in diesen Gebieten verteilt. Im ersten Quartal 2024 erfolgt die Verteilung an Betriebe (Gewerbe, Industrie, Unternehmen, etc.) und öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Behörden, etc.). Alle Empfängerinnen und Empfänger werden dabei auch mit detaillierten Informationen rund um die Jodtabletten bedient.

Rückgabe der alten Jodtabletten
Seit rund 10 Jahren werden die Jodtabletten in einer violetten Packung abgegeben, zuvor wurden sie in einer roten Packung verteilt. Diese alten Jodtabletten können in Kleinmengen (bis zu 10 Packungen) einfach in einer Apotheke oder Drogerie zurückgegeben werden. Betriebe und öffentliche Einrichtungen mit Beständen über 10 Packungen werden separat über die Möglichkeiten zur Rückgabe alter Jodtabletten informiert.

Informationen Jodtabletten
Zurück