Politik & Verwaltung

Gemeindekanzlei

Beglaubigungen

Wir erstellen Ihnen eine Beglaubigung von Unterschriften oder Fotokopien. Gerne dürfen Sie dafür einen Termin mit uns vereinbaren.

Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift ist vor der Urkundsperson auf dem Dokument anzubringen.

Beglaubigung Fotokopie (Echtheit von Kopien)
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Fotokopie wird anschliessend von der Gemeindeverwaltung gemacht.

Kontakt

Surseestrasse 5, 6218 Ettiswil
Telefon: 041 984 13 20
Email: gemeindeverwaltung@ettiswil.ch

Ansprechpartner

  • Elmar Stöckli
  • Gemeindeschreiber
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Linda Steinger
  • Verwaltungsfachfrau | Berufsbildnerin | Gemeindeschreiber-Stv.
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Jana Muff
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • Abwesend Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-NM
  • E-Mail
  • Samira Schwyzer
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Désirée Muri
  • Verwaltungsangestellte
  • Telefon: 041 984 13 20
  • E-Mail
  • Nino Bucher
  • Lernender
  • E-Mail

Termine

Mariazell Sonderschule - Tag der offenen Türe, Samstag, 27. April 2024Sa 27.04.24, 10:00, Sonnbühl 7, 6218 Ettiswil

Nachrichten

Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Alberswil-Schötz
Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Alberswil-Schötz

Zwischeninformation: Angepasste Varianten und Verlängerung der Phase 2
Aktuell führt der Kanton Luzern gemeinsam mit den Gemeinden und einer regionalen Begleitgruppe eine Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) durch. Dabei werden verschiedene Varianten für eine Umfahrung von Alberswil und Schötz untersucht. Die Ergebnisse der Phase 1 wurden der Öffentlichkeit am 23. Mai 2023 vorgestellt. Die für Frühjahr 2024 angekündigten Ergebnisse der Phase 2 verzögern sich bis voraussichtlich Sommer 2024. Die Gründe dafür sind: Anpassungen bei den Varianten sowie umfangreichere Abklärungen bezüglich Schutzperimeter.

Angepasste Westumfahrung: ISOS-Objekt Kulturlandschaft Kastelen schonen
Die Abklärungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass eine Westumfahrung in
Alberswil nicht an den Kreisel Burgrain angeschlossen werden kann. Dies, weil dabei der Schutzperimeter für die Kulturlandschaft Kastelen im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) massiv beeinträchtigt würde. Das Planungsteam ist nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten zum Schluss gekommen, als neue Variante einen Tunnel unter dem Kastelen-Hügel direkt an die Kantonsstrasse zwischen Gettnau und Burgrain (K 18) anzuschliessen und bis zur Kantonsstrasse zwischen Gettnau und Willisau (K 11a) weiterzuführen. Diese neue Variante ASWBW («Burgrain West») wird anstelle der ursprünglichen Variante Burgrain (ASWB) in der Phase 2 konkretisiert.

Offene Variante einbeziehen: Ausbau der Gemeindestrasse Gettnau - Nebikon (ASWG)
Die Gemeinden Alberswil, Ettiswil und Schötz haben nach der Informationsveranstaltung zur Phase 1 den Antrag gestellt, die verworfene Variante ASWG («Gettnau») auf der heutigen Gemeindestrasse in die Beurteilung der Phase 2 einzubeziehen. Sie unterstützen damit ein Anliegen aus der öffentlichen Informationsveranstaltung, das vor allem mit dem relativ geringen Landverbrauch begründet wurde. Die Stadt Willisau bevorzugt andere Varianten, weil die Variante ASWG Kulturland im Ortsteil Gettnau beansprucht und erhebliche flankierende Massnahmen benötigt. Um alle fachlichen Abklärungen ergebnisoffen darzulegen und beurteilen zu können, hat die kantonale Projektleitung entschieden, die Variante ASWG zusätzlich in die Phase 2 einzubeziehen.

Sechs Varianten für die Phase 2: Bearbeitung dauert länger
Neu werden in der Phase 2 sechs Varianten geprüft: Neben der Variante Null+ (ohne Umfahrung) sind dies fünf Umfahrungsvarianten, die konkretisiert, deren technische und umwelt-rechtliche Machbarkeit überprüft und deren Investitionskosten berechnet werden (siehe Abbildung). Zudem müssen die östlichen Varianten (ASO, SO) der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) vorgelegt werden, weil sie das im Bundesinventar der Land-schaften und Naturdenkmäler (BLN) erfasste Gebiet «Wauwilermoos – Hagimoos – Mauensee» berühren. Weiter durchqueren alle Varianten den Schutzperimeter der ISOS-Kulturlandschaft Kastelen und müssen als Folge durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) beurteilt werden. Die östliche Umfahrung von Alberswil und Schötz (ASO) bedarf der intensivsten Abklärungen, weil sie sowohl durch das BLN- als auch durch das ISOS-Schutzgebiet führt.

Diese Abklärungen zu den Schutzperimetern sind umfangreicher als ursprünglich erwartet und benötigen entsprechend mehr Zeit. Die öffentliche Informationsveranstaltung mit den Ergebnissen der Phase 2 findet voraussichtlich im Sommer 2024 statt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Spartageskarte Gemeinde

Die Gemeinde Ettiswil bietet als Nachfolgelösung der bisherigen Tageskarten die neuen Spartageskarten an. Diese können nur durch Einwohnende der Gemeinde Ettiswil bzw. Kottwil bezogen werden. Die Reservation ist nur persönlich am Schalter möglich. Die Spartageskarten müssen direkt bar, mit Karte oder TWINT bezahlt werden.

Unter Spartageskarten Gemeinde können Sie sich einen Überblick über die Verfügbarkeit verschaffen.

Weitere Informationen können dem untenstehenden Factsheet oder via Homepage der SBB entnommen werden.

Factsheet (PDF) Schnupper-Halbtax (PDF)
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